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   BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06   

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https://dejure.org/2008,11715
BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06 (https://dejure.org/2008,11715)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2008 - VIII ZR 320/06 (https://dejure.org/2008,11715)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - VIII ZR 320/06 (https://dejure.org/2008,11715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichnens des notwendigen Revisionsstreitwerts

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der zur Erteilung einer Auskunft verurteilt worden ist, nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; dafür ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Erteilung der Auskunft verursacht (GSZ BGHZ 128, 85; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74).
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06
    Hier hat die Beschwerde nicht glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, WM 2002, 1899, unter II), dass der Beklagten die Auskunft, zu der sie verurteilt worden ist, einen Kostenaufwand von mehr als zwanzigtausend Euro bereitet.
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 289/03

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der zur Erteilung einer Auskunft verurteilt worden ist, nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; dafür ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Erteilung der Auskunft verursacht (GSZ BGHZ 128, 85; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74).
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