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BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichnens des notwendigen Revisionsstreitwerts
- Judicialis
EGZPO § 26 Nr. 8
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der zur Erteilung einer Auskunft verurteilt worden ist, nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; dafür ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Erteilung der Auskunft verursacht (GSZ BGHZ 128, 85; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74). - BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …
Auszug aus BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06
Hier hat die Beschwerde nicht glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, WM 2002, 1899, unter II), dass der Beklagten die Auskunft, zu der sie verurteilt worden ist, einen Kostenaufwand von mehr als zwanzigtausend Euro bereitet. - BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 289/03
Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der zur Erteilung einer Auskunft verurteilt worden ist, nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; dafür ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Erteilung der Auskunft verursacht (GSZ BGHZ 128, 85; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74).